Am 13. April 2000 hat der Bayerische Landtag einstimmig das Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet, das für alle Klagen gilt, die seit 1. September 2000 bei Gericht eingehen. Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten ist danach die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem unter:

www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj…/schlichten_dez06.pdf

http://www.justiz.bayern.de/media/schlichtungsgesetz_010109.pdf

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SchlichtGBY2000rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens finden Sie hier: Schlichtungsantrag.pdf